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Wie funktioniert eine ...

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Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung bezeichnet den gerichtlich kontrollierten Weg der persönlichen Vorsorge.
Nach dem Betreuungsgesetz können in Form einer Betreuungsverfügung vom Betroffenen für den Betreuungsfall im Voraus Personen als Betreuer benannt oder ausgeschlossen werden. Nach der Bestellung übernimmt der Betreuer, kontrolliert vom Gericht, die Angelegenheiten des Betreuten in festgelegten Aufgabenkreisen, z.B. Gesundheitsfürsorge. Er hat dabei die vom Betreuten geäußerten Wünsche und dessen Wohl zu beachten. Falls Sie mehr über Betreuungsverfügungen erfahren wollen oder Unterstützung bei der Erstellung einer solchen Verfügung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Vorsorgevollmacht

Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer  nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der  eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügungdient dazu, den behandelnden Ärzten im Fall der Einwilligungsunfähigkeit  des Patienten, über dessen medizinische Behandlungswünsche zu  informieren. Auch hierzulande wächst
die Akzeptanz dieser Dokumente in den berufsständischen ärztlichen  Richtlinien, wenn sie konkret abge-
fasst sind und keine Hinweise für Änderungen des Patientenwillens  vorliegen.
Wie genau die Patientenverfügung aussehen muss, um von den Ärzten  akzeptiert zu werden, erfahren
Sie bei mir im Rahmen einer ausführlichen Beratung.

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